Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Intensivtherapie selbst zu tragen. Das hat mehrere Vorteile: Sie können den Termin frei wählen, und das manchmal langwierige Prozedere des Genehmigungsverfahrens umschiffen. Sie benötigen entsprechend auch keine ärztliche Therapieempfehlung. Zudem wird die Therapie und Ihr Gesundheitszustand bei Ihrer Krankenkasse nicht aktenkundig, was sich beispielsweise auf Zusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen negativ auswirken kann.
Sollten Sie sich für einen Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung gemäß § 13 Abs. 3, 3a SGBV oder durch Ihre Zusatzversicherung entscheiden, können Sie hier den aktuellen Therapiekostenplan nebst anpassbarem Musteranschreiben herunterladen. Hier sind alle Therapiekosten aufgeführt, so dass Sie gleichzeitig einen Überblick über die Zuzahlungspositionen haben.